§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Dienstleistungen, welche von Björn Knauf angeboten werden.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Björn Knauf ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich der zugrunde liegenden Vergütungsklauseln, Leistungsbeschreibungen und sonstiger Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Verträge zwischen Björn Knauf und Kunden kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung von Björn Knauf zustande, wobei jeglicher Übertragungsweg (email, Post, sms etc.) gewählt werden kann. Angebote von Björn Knauf gegenüber Kunden sind freibleibend. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind die dem Auftrag zugrunde liegenden Termine unverbindlich.
§ 3 Vertragsdauer
Die Dauer des Vertrages besteht bis zu dem Zeitpunkt der Abnahme der Dienstleistung und bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars durch den Kunden.
§ 4 Leistungen/Auftragsabwicklung
Björn Knauf erbringt seine Leistungen aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Erstellung der entsprechenden Websites, Software bzw. Softwarecodes, Werbematerialien und die korrespondierende Beratung erfolgt gemäß dem Briefing durch den Auftraggeber.
Die von Björn Knauf übermittelten Kostenvoranschläge, Besprechungsprotokolle und/oder Geschäftsberichte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche widerspricht.
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, (z.B. Fotos, Templates von Internetseiten, Modelle, Originalillustrationen etc.), welche Björn Knauf erstellt oder erstellen läßt, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, sind Eigentum von Björn Knauf. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bleiben diese auch nach Vertragsbeendigung Eigentum von Björn Knauf. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Björn Knauf nicht verpflichtet.
Die von Björn Knauf zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisationsmöglichkeit schriftlich von Björn Knauf bestätigt wird.
Im Rahmen des Auftrags besteht für Björn Knauf Gestaltungsfreiheit.
§ 5 Präsentation
Die Verwendung der von Björn Knauf für den Auftraggeber zum Zwecke des Vertragsschlusses vorgestellten und zur Verfügung gestellten Arbeiten und Leistungen (Präsentation seitens Björn Knauf), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Björn Knauf gegenüber dem Auftraggeber oder etwaigen Dritten.
Gleiches gilt in Bezug auf Veränderungen oder Verarbeitungen, die der Auftraggeber an den zum Zwecke der Präsentation seitens Björn Knauf vorgestellten bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen vornimmt, sofern diese in den bisherigen Websites, in der Software bzw. in den Softwarecodes und/oder Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
Die Annahme des Präsentationshonorars ist keine Zustimmung zur Verwendung der von Björn Knauf vorgestellten Arbeiten und Leistungen.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
Jeder Auftrag, welcher Björn Knauf erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe, Konzepte, Template Vorlagen, Layouts, Designs, Texte, Graphiken, Skizzen, Fotos, Reinzeichnungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz vom 09. September 1965 in der jeweils gültigen Fassung. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann und sind hiermit vertraglich vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die unter § 6 Ziffer2 genannten Entwürfe etc. dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Björn Knauf weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Bearbeitung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Björn Knauf, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Björn Knauf räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte durch gesonderte Vereinbarung in dem Umfang ein, wie es für den jeweiligen Auftrag vereinbart ist oder sich ans den für Björn Knauf erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Bei Leistungen gem. § 4 Ziff.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Rechte am Layout der Webseiten, nicht aber an Skripten und Programmen, welche Björn Knauf entwickelt oder entwickelt und auf dem Server abgelegt hat, übertragen. Sofern Gegenstand des Auftrags die Programmierung von Webseiten ist bzw. eine Nutzung der Leistungen auch im Internet zulässig ist, gilt Vorstehendes mit der Maßgabe, dass die Webseiten, die Software bzw. Softwarecodes auch im Ausland abrufbar sein dürfen. Eine Übertragung oder Unterlizensierung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach Auftragserteilung und vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Werden die von Björn Knauf. erstellten Entwürfe und/oder abgenommenen Leistungen in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Björn Knauf berechtigt, eine weitere Vergütung für die umfassende Nutzung zu verlangen.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen keine Miturheberschaft.
Die Einholung der erforderlichen Nutzungsrechte für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Texte, Bilder und Videos obliegt dem Kunden. Dies gilt auch für Bilder Dritter, welche Björn Knauf für die Erfüllung recherchiert und dem Kunden vorschlägt. Ferner sind die für die Nutzung der von Björn Knauf erstellten Unterlagen und Webseiten, Software und Softwarecodes erforderlichen Schriftlizenzen vom Kunden einzuholen. Bei Verletzung vorstehender Pflichten ist der Kunde verpflichtet, Björn Knauf von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und Björn Knauf dadurch entstehende Schäden zu ersetzen.
Die wettbewerbs-, marken- und geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten wird von Björn Knauf nur insoweit verantwortet, als dies ausdrücklich zum Gegenstand des Auftrags gemacht wurde. Dies gilt auch für die Verfügbarkeit von Domains. Die Anmeldung von Marken oder Geschmacksmustern sowie die Registrierung von Domains obliegen dem Kunden.
§ 7 Subunternehmer/Auftragserteilung an Dritte
Björn Knauf ist berechtigt, Subunternehmer oder Dritte mit der Erbringung der nach dem Auftrag zu erbringenden Dienstleistungen insgesamt oder in Teilen zu beauftragen. Soweit dies für die Auftragsvergabe und/oder die Auftragsdurchführung erforderlich ist, ist Björn Knauf berechtigt, die Materialien des Auftraggebers Dritten, z.B. Zulieferern zugänglich zu machen.
Björn Knauf ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, Webseiten, Software etc. an deren Erstellung Björn Knauf vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
Aufträge an Dritte erteilt Björn Knauf im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
§ 8 Materialien des Auftraggebers/Restmengen
Die Lieferung von Materialien, welche der Auftraggeber vertragsgemäß oder nach den Umständen gemäß zu liefern hat, ist vom Auftraggeber zu organisieren und vollständig zu bezahlen.
Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Rückverlusten (z.B. beim Konfektionieren) ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von bis zu 5% erforderlich. Björn Knauf ist nicht verpflichtet, die angegebenen Stückzahlen beim Eingang von Material und Drucksachen zu prüfen.
Über Restmengen wird der Auftraggeber, sofern gewünscht, informiert.
Björn Knauf ist zur Vernichtung der Materialien berechtigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen reagiert oder ausdrücklich anordnet wie mit der Restmenge verfahren werden soll. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Restmeldung und einem Hinweis auf das Björn Knauf nach dieser Regelung bestehende Recht im Falle der Untätigkeit des Auftraggebers. Sollte Björn Knauf Materialien des Auftraggebers nach dieser Regelung berechtigt vernichten, stehen dem Auftraggeber diesbezüglich keine Ansprüche gleichwelcher Art gegen Björn Knauf zu.
§ 9 Pflichten Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind Gegenstand der Gewährleistung.
Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Der Auftraggeber hat die Leistungen vor einer Weiterverarbeitung unverzüglich zu prüfen.
Zeigt der Auftraggeber nach Erhalt der Leistungen etwaige Mängel nicht innerhalb von acht Tagen schriftlich an, steht dies einer Abnahme gleich. Die Leistungen gelten in diesem Falle als genehmigt. Eine etwaige Haftung von Björn Knauf ist in einem derartigen Fall ausgeschlossen.
Template-Vorlagen werden dem Auftraggeber zur Überprüfung übersendet. Dieser hat Björn Knauf die Freigabe zur technischen Umsetzung (Programmierung) für das Internet bzw. Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Mit der Freigabe zur technischen Umsetzung für das Internet bestätigt der Auftraggeber die Vertragsmäßigkeit der ihm überlassenen Template-Vorlagen. Zu einer anschließenden Überprüfung ist grahik.biz nicht verpflichtet.
Bei farbigen Reproduktionen von Template-vorlagen können bei der Betrachtung auf verschiedenen Computermonitoren Abweichungen der Farben vom Original nicht beanstandet werden.
Proofs/Andrucke werden dem Auftraggeber zur Überprüfung übersendet. Dieser hat Björn Knauf die Druckfreigabe bzw. Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Erteilt der Auftraggeber die Druckfreigabe gilt dies als Abnahme und Bestätigung der vertragsgemäßen Leistung in Bezug auf Proofs/Andrucke. Zu einer anschließenden Überprüfung ist Björn Knauf nicht verpflichtet.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflage.
§ 10 Lieferung und Abnahme
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Björn Knauf ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform.
Die Lieferverpflichtungen von Björn Knauf sind erfüllt, wenn die Arbeiten und Leistungen von Björn Knauf offline und/oder online gebracht wurden. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
Vereinbarte Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Bildmaterial, Freigaben) ordnungsgemäß und termingetreu erfüllt.
§ 11 Honorar
Das Honorar wird, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, nach Stundensätzen berechnet.
Folgende Positionen sind im unter Ziff. 1 genannten Stundensatz nicht enthalten: gesetzliche Umsatzsteuer, Künstlersozialabgaben, Auslagen, Fremdleistungen durch Dritte bzw. Subunternehmer, Betreuungsvergütungen, Zölle. Diese sind gesondert zu vergüten.
Gesondert und vollständig durch den Auftraggeber zu vergüten und damit im Stundensatz ebenfalls nicht enthalten sind Fremdkosten, resultierend aus Aufträgen mit Zulieferern von Björn Knauf (z.B. Programmierungs-, Internet-Provider-, Foto-, Reproduktions-, Litho-, Druckkosten etc.). Für die Organisation, Abwicklung, Betreuung, Kontrolle und Koordination sämtlicher Aufträge mit Zulieferern hat Björn Knauf Anspruch auf eine Vergütung für die entsprechende Betreuung in Höhe von 15 % des von dem jeweiligen Zulieferer in Rechnung gestellten Nettobetrages, se sei denn es liegt eine anderslautende Vereinbarung vor.
Das Honorar ist fällig, sobald die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und diesem eine Rechnung über die erbrachte Leistung zugegangen ist. Gliedert sich ein Auftrag in mehrere Abschnittsleistungen, so ist das die jeweilige Abschnittsleistung bei Fertigstellung und zur Verfügungstellung der Abschnittsleistung nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber zu vergüten.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, ist Björn Knauf berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend der bis dato erbrachten Leistungen zu verlangen.
Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen ist Björn Knauf berechtigt in Bezug auf alle vom Auftraggeber überlassene Gegenstände und Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Rechte an den Leistungen von Björn Knauf, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen und nur im vereinbarten Umfang über.
Die Änderung von Entwürfen, die Erstellung und Vorlage weiterer Entwürfe, sowie über die vereinbarte Leistung hinausgehende Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten auch hier die in Ziffer 1 genannten Stundensätze und die Ziffern 2 bis 6.
Bei etwaigen Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auftragsmenge möglich. Darüber hinausgehende Mehr- oder Minderlieferungen werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
§ 12 Herausgabe von Daten
Björn Knauf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien, Quelldateien und Daten herauszugeben. Die Herausgabe ist schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Die Vergütung unterliegt ebenfalls der ausdrücklich und gesonderten Vereinbarung.
§ 13 Haftung
Björn Knauf haftet dem Auftraggeber lediglich für Schäden infolge vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens. Bei Schäden, welche nicht infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten bei der Leistung durch Björn Knauf entstehen, beschränkt sich die Haftung von Björn Knauf auf solche typischen Schäden und einen solchen typischen Schadensumfang, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Umfang dieser Verantwortung richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen, den Bestimmungen etwaig gesonderter Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Björn Knauf und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere nach den Bestimmungen der hiesigen Haftungsklausel.
Der Auftraggeber stellt Björn Knauf von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus der Verletzung der Verantwortungspflicht des Auftraggebers geltend machen können. Darüber hinaus ist es Björn Knauf im Falle einer Verletzung der Verantwortungspflicht des Auftraggebers gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.
Björn Knauf haftet nicht für jegliche Art von Softwarefehlern oder Inhalte und Programme, die in Diensten, im Internet oder in anderen von Björn Knauf unabhängigen Netzen oder seitens des Auftraggebers oder Dritten angeboten werden und über die Internet Präsenz des Auftraggebers zugänglich gemacht werden. Grahik. biz haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Björn Knauf haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
Erfolgt die Verletzung einer wesentlichen Pflicht durch Björn Knauf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, beschränkt sich die Haftung von Björn Knauf auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
Björn Knauf haftet ebenfalls nicht für die Schutzfähigkeit von Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchs- und Geschmacksmustern- oder für eine sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der von Björn Knauf erbrachten Leistungen. Insoweit ist Björn Knauf von jeglicher Inanspruchnahme Dritter durch den Auftraggeber freizustellen.
Björn Knauf haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von Björn Knauf erbrachten Leistungen, wenn der Auftraggeber die von Björn Knauf erbrachten Lieferungen und Leistungen durch Freigabe als vereinbarungsgemäß angenommen hat. Björn Knauf wird den Auftraggeber jedoch auf das Risiko einer rechtlichen Unzulässigkeit einer von Björn Knauf erbrachten Leistung hinweisen, wenn dies einem sorgfältig handelnden freiberuflichen Diplom Designer der Design-bzw. Werbebranche ebenfalls obliegen würde. Sollte der Auftraggeber entsprechende Hinweise missachten ist Björn Knauf von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter durch den Auftraggeber freizustellen.
Die Freigabe zur Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Björn Knauf so stellt der Auftraggeber Björn Knauf von der Haftung frei.
§ 14 Vertraulichkeitsklausel
Björn Knauf verpflichtet sich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch über die Dauer der vertraglichen Bindung hinaus.
§ 15 Konkurrenzausschluss
Björn Knauf unterliegt keinem Konkurrenzausschluss. Konkurrenzausschlüsse sind für Björn Knauf nur dann verbindlich, sofern sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
§ 16 Schlussbestimmungen
Die Verträge von Björn Knauf unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der „Convention fort he international Sale of Goods“ (CISG) vom 11.01980 in seiner jeweils gültigen Fassung ist ausgeschlossen.
Soweit der Auftraggeber Kaufmann oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz von Björn Knauf. Jede Partei kann jedoch auch an ihrem Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.
Björn Knauf darf auf Vertragserzeugnisse ohne Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise, z.B. in der Rubrik „Portfolio“ oder „Über mich“ auf der Webseite von Björn Knauf auf sich selbst hinweisen.
Erfüllungsort der Leistungen von Björn Knauf ist Frankfurt am Main.